Teile

Seit über 35 Jahren stellt die AREV eine bedeutende Verbindung zwischen dem Weinsektor in Europa und den europäischen Institutionen in Brüssel und Straßburg her. Unser Engagement gilt dem Erhalt, der Förderung und der Fortentwicklung eines dynamischen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Weinsektors, der im Einklang mit der Natur arbeitet.

**Für einen vernünftigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln**

Wir setzen uns für einen vernünftigen Einsatz von Pflanzenschutzmittel im Weinbau ein. Wir haben als klares Ziel, den Pflanzenschutz auf das erforderliche Maß zu begrenzen und wirken auf unsere Mitglieder ein, Pflanzenschutz nur im erforderlichen Maße einzusetzen. Vor diesem Hintergrund prüfen unsere Mitgliedsregionen laufend Reduktionspotentiale. Trotz Reduktion muss jedoch gewährleistet sein, dass die Reben im Anbau erhalten werden können und dass die wirtschaftliche Zukunft des europäischen Weinsektors nicht gefährdet wird. Landschafts- und Naturschutzgebiete sind in ihrer Vielfalt oft durch Rebenanbau geprägt. Um diese wertvollen Lebensräume für Flora und Fauna zu erhalten, ist Voraussetzung, dass das notwendige Maß an Pflanzenschutz möglich bleibt. Komplettverbote würden die Gebiete gefährden und sind nicht hinnehmbar. Ohne erforderliche Pflanzenschutzmittel wäre der Weinbau in diesen Gebieten nicht mehr wirtschaftlich nachhaltig zu betreiben und in seiner Existenz bedroht. Damit würde zudem ein Verlust der Biodiversität einhergehen, den es zu verhindern gilt.

Automatisierung und technische Fortentwicklung kann weitere Einsparpotentiale bieten. Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Drohnentechnik.  Eine Weiterentwicklung der Drohnentechnologie, die einen gezielteren Pflanzenschutzmitteleinsatz ermöglicht, muss unbedingt stärker gefördert werden. Die Drohnentechnik ist mit Blick auf die Ausbringung der bodengebundenen Technik ebenbürtig, hinsichtlich der Aspekte von Bodenschonung, Arbeitssicherheit und Energieaufwand dieser sogar überlegen. Die AREV fordert daher, dass die Drohnentechnik den bodengebundenen Ausbringtechniken gleichzustellen ist. Auch für den Erhalt von Steillagen ist eine schnelle Anpassung und Gleichstellung bei der Genehmigungspraxis dringend erforderlich

**Bioweinbau zukunftsfähig machen**

Integriert produzieren bedeutet das Ökosystem Weinberg für biologische Vielfalt zu erhalten. Insbesondere auch beim Bioanbau muss der Pflanzenschutz ausreichend Schutz gegen entsprechende Schaderreger bieten.

Langanhaltende Regenperioden haben im Weinbau in Mitteleuropa in den vergangenen Jahren oft zur extremen Ausbreitung der Rebenkrankheit Falscher Mehltau geführt und damit die wirtschaftliche Existenz vieler Öko-Weinbaubetriebe gefährdet. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel werden zunehmend langanhaltende stabile Wetterlagen beobachtet mit den hiermit einhergehenden langanhaltenden Regenperioden, wird sich die Situation für Öko-Weinbaubetriebe weiter verschärfen. Der Weinbau ist weltweit vom Einsatz von Pflanzenschutzmitteln abhängig, denn die herkömmlichen für die Weinherstellung erlaubten Rebsorten sind ohne Ausnahme anfällig gegenüber dem Falschen Mehltau und anderen pilzlichen Schaderregern. Um Resistenzen in pilzwiderstandsfähigen Züchtungen vorzubeugen, ist für diese auch ein Mindestmaß an Pflanzenschutz erforderlich. Auch in Regionen in Südeuropa muss aufgrund immer wieder kehrender stabiler Wetterlagen zukünftig mit größerer Betroffenheit gerechnet werden.

Ein wirtschaftlich auskömmlicher Anbau von Reben, ohne diese gegen Krankheiten zu schützen, ist nicht möglich. Der ökologische Weinbau ist hier keine Ausnahme. Ohne die im ökologischen Weinbau zugelassenen kupferhaltigen PSM kommt der ökologische Weinbau nicht aus. Aber die kupferhaltigen Pflanzenschutzmittel sind bei langanhaltenden Regenperioden nicht geeignet, um die Ernte zu sichern. Nach jahrelangen, intensiven Diskussionen, Befragungen und Untersuchungen in unseren Mitgliedsregionen kommt die AREV zu dem Ergebnis, dass als einziger wirksamer Wirkstoff Kaliumphosphonat (KP) in Frage kommt. Dieser findet sowohl Akzeptanz bei ökologisch wirtschaftenden Weinbaubetrieben und Konsumenten von Biowein und könnte auch im Einklang mit der EU-Öko-Basisverordnung 2018/848 zugelassen werden. KP ist auch ein aussichtsreicher Baustein zur Senkung des Kupfereinsatzes. Phosphonate kommen in der Natur vor und KP hat sich als PSM als wirksam und sicher bewährt.  Ein europaweiter Bioweinbau kann nur mit Kaliumphosphonat gewährleistet werden.

**Neue Genomische Techniken (NGT) zur Weiterentwicklung der Züchtung**

Neue genomische Techniken (NGT) sind ein wesentlicher Baustein für einen weiteren Fortschritt hin zu einem noch umweltfreundlicheren Weinbau, um die Rebe aus eigener Kraft zu stärken. Leider blockiert der Widerstand einiger Mitgliedstaaten den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zur Nutzung dieser Techniken. Während der Rest der Welt Fortschritte macht und Resistenzen in der Rebe gegen Krankheiten weiterentwickelt, wird in Europa diese aktuelle Chance verpasst. Wir fordern einen pragmatischen Umgang mit diesen Züchtungstechniken, um diesen entscheidenden Wendepunkt nicht zu verpassen.

**Keine zusätzliche Belastung durch die Taxonomie-Verordnung**

Die EU verfolgt das Ziel, dass die Finanzwirtschaft eine Lenkungsfunktion zu mehr Nachhaltigkeit übernehmen soll. Ein zentrales Element ist die Taxonomie-Verordnung (VO [EU] 2020/852), im Rahmen derer festgelegt werden soll, welche unternehmerischen Aktivitäten als nachhaltig einzustufen sind. Der Agrarsektor und auch der Weinsektor befürchten bei einer Umsetzung der aktuell geplanten Regelungen eine Gefährdung der Kreditversorgung, eine Zunahme der Bürokratie insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Einführung eines zweiten Fachrechts durch die Hintertür.

Die AREV fordert, dass im Rahmen des laufenden Verfahrens die im Weinsektor bereits erreichten Umweltstandards ausreichend Berücksichtigung finden. Die AREV lehnt es entschieden ab, dass die Regelungen der Taxonomie-Verordnung zu einer Verteuerung der Kredite für Betriebe in ihren Mitgliedsregionen führen. Die überwiegend klein- und mittelständisch geprägte Weinwirtschaft darf nicht mit überbordenden Berichtspflichten belastet wird.

** Gesetz zur Wiederherstellung der Natur: Umsetzung mit Augenmaß **

Nach dem im Juni auf EU-Ebene angenommenen Gesetz zur Wiederherstellung der Natur müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur bis 2030 für mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 für alle Ökosysteme ergreifen.

Die AREV fordert eine Umsetzung auf nationaler Ebene mit Augenmaß. In jedem Fall muss bei der Umsetzung gewährleitstet sein, dass der Dauerlebensraum Reblandschaft erhalten bleibt und sich nachhaltig weiterentwickeln kann, um so den Fortbestand von Flora und Fauna und damit der Biodiversität zu sichern. Die wirtschaftliche Situation der Betriebe lässt derzeit und vermutlich auch langfristig keine weiteren Bewirtschaftungsauflagen zu, ohne die Bewirtschaftung als Rebfläche in Gänze zu gefährden. Eine weitere Ausdehnung der Natura-2000-Gebiete sowie eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Gebietskulisse ist daher abzulehnen. Etwaige verpflichtende Wiederherstellungsmaßnahmen müssen mit einer Prämie basierend auf einer true-cost-Analyse und gleichzeitiger Erstattung des Umsatzausfalls ausgeglichen werden. Maßnahmen zur Wiederherstellung müssen dabei grundsätzlich querfinanziert werden. Die AREV weist eindringlich darauf hin, dass bei Überforderung des Berufsstandes durch Auflagen ggf. dieser die Bewirtschaftung in den betroffenen Gebieten einstellen muss und dies einen Biodiversitätsverlust in Bezug auf Reblandschaften und die auf diese spezialisierten Arten nach sich ziehen wird.

In diesem Zusammenhang wäre es auch wünschenswert, wenn die naturräumlichen Besonderheiten des Steillagenweinbaus, der ein besonderer Hort von Biodiversität darstellt, durch einen gemeinsamen Antrag der EU-Weinbranche auf Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe entsprechend gewürdigt wird.

**Aufruf zu einem pragmatischen konstruktiven und dauerhaften Dialog – Einberufung einer High Level Group um gemeinsam Herausforderungen zu meistern**

Ein konstruktiver frühzeitiger Austausch zwischen Politik und Berufsstand ist die Grundlage für die Entwicklung von praxistauglichen Gesetzen. Es ist unbedingt erforderlich, dass bereits vor der Veröffentlichung von Entwürfen mit kurzen Stellungnahmefristen der Berufsstand die Möglichkeit bekommt, mögliche Konsequenzen für den Berufsstand und die Reblandschaft aufzuzeigen und mit der Politik zu diskutieren. Die Regelungsdichte ist derart komplex, dass die geplanten Verordnungen auch in ihrer gegenseitigen Bedingtheit zusammengebracht und gemeinsam diskutiert werden müssen. Aktuelle Herausforderungen zu meistern, Zielkonflikte weitgehend aufzulösen und unerwünschte Folgen einer neuen Gesetzgebung zu verhindern wird nur in einem gemeinsamen Dialog von Politik mit dem Berufsstand funktionieren.                  .

Auch vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Entscheidung des EU-Agrarkommissars, eine hochrangige Gruppe einzusetzen, die eng mit den Vertretern des Berufsstandes wie der AREV zusammenarbeiten muss. Wir fordern eine dauerhafte – nicht wie vorgesehen nur einmalige – Einbindung des Berufsstandes in die Arbeiten dieser Gruppe, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die eine erfolgreiche Zukunft für den europäischen Weinbau gewährleisten. Hauptaugenmerk sollte insbesondere auf eine Stabilisierung des Sektors gelegt werden. Es sollten Lösungen für einen sozialverträglichen Ausstieg aus dem Weinsektor diskutiert werden. Die Gewährung von Rodungsprämien bei gleichzeitiger Aufgabe der Pflanzrechte könnten einzelbetriebliche Ausstiege ermöglichen und die sich für diese daraus ergebenden negativen Konsequenzen abfedern. In jedem Fall müssen aber auch Marktstrukturmaßnahmen und eine zielgerichtetere Absatzförderung diskutiert werden, um den am Markt befindlichen Akteuren ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen und ihre Zukunft zu sichern.

Die AREV verpflichtet sich, weiterhin unermüdlich für einen starken, innovativen und nachhaltigen Weinsektor zu arbeiten, der unserem europäischen Erbe dient. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft des Weinbaus gestalten!

AREV
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.