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AREV bittet den Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Krebsbekämpfung (BECA) um neue Änderungen am letzten Entwurf des Berichts „Europa im Kampf gegen den Krebs stärken: für eine umfassende und koordinierte Strategie“, über den am Donnerstag im Sonderausschuss abgestimmt wird

Am morgen Donnerstag, den 9. Dezember, wird der Ausschuss für Krebsbekämpfung (BECA) des Europäischen Parlaments in einer Sondersitzung über die Annahme des Berichts „Europa im Kampf gegen den Krebs stärken – für eine globale und koordinierte Strategie“ abstimmen.

Die AREV begrüßt zwar, dass sich das Parlament mit den Ursachen und der Bekämpfung von Krebs befasst, möchte jedoch auf den Kompromissänderungsantrag zu Ziffer 11 aufmerksam machen, der im Vergleich zum ursprünglichen Text des Berichterstatters mehr Verwirrung stiftet als Klarheit schafft. Dies hat die AREV in einer Mitteilung an die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP), die diesem Ausschuss angehören, vor der morgigen Abstimmung bekannt gegeben.

Wie es in dem Absatz mit den letzten Änderungen heißt:

§11 erinnert daran, dass Ethanol und Acetaldehyd aus dem Ethanol-Stoffwechsel in alkoholischen Getränken von der IARC als krebserregend für den Menschen eingestuft werden und dass in Europa schätzungsweise 10 % aller Krebsfälle bei Männern und 3 % aller Krebsfälle bei Frauen auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind; unterstreicht, dass das Risiko, an Krebs zu erkranken, umso geringer ist, je weniger Alkohol konsumiert wird;

erinnert daran, dass Alkoholkonsum ein Risikofaktor für viele verschiedene Krebsarten ist, wie z.B. Mundhöhlen-, Rachen-, Kehlkopf-, Speiseröhren-, Leber-, Dickdarm- und Brustkrebs bei Frauen;

verweist auf die von der WHO zitierte Studie, in der anerkannt wird, dass es kein sicheres Maß an Alkoholkonsum gibt, wenn es um die Krebsprävention geht, und betont, dass dies bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Krebsprävention berücksichtigt werden muss;

Die AREV ist der Ansicht, dass dieser Absatz zu einer Verwechslung zwischen hochprozentigen alkoholischen Getränken und Wein führt. Dieser Änderungsantrag ist besorgniserregend, da er den Weinkonsum stigmatisiert und im Widerspruch zur Meinung der Wissenschaft steht, die die Vorteile eines moderaten Weinkonsums im Rahmen einer mediterranen Ernährung anerkennt.

Die AREV ist der Ansicht, dass die fehlende Unterscheidung der Verbrauchsmengen eine unklare Botschaft an die Verbraucher sendet und ihnen keine qualifizierte Aussage über die tatsächlichen Risiken für ihre Gesundheit gibt.

Der Gedanke des verantwortungsvollen Konsums muss im Mittelpunkt der Präventionspolitik und der Bekämpfung des übermäßigen Konsums stehen.

Eine auf Vorbeugung und maßvollem Konsum basierende Kommunikation ist viel wirksamer als eine Verbotspolitik.

Indem sie alle Formen des Konsums, auch die schwächsten, angreift, bedroht sie einen Teil der europäischen Kultur, der Teil der mediterranen Ernährung ist, die von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannt ist, und gefährdet das gesamte sozioökonomische Gefüge der ländlichen Gebiete und unserer Landschaften, und sie verweigert den Genuss, das Teilen und die Geselligkeit, die mit dem Weinkonsum verbunden sein können.

Der Wein ist ein fester Bestandteil der europäischen Lebenskunst und repräsentiert die Exzellenz der europäischen Produktionen mit einer starken Verbindung zum Territorium und zu den europäischen Regionen.

Da die AREV die Notwendigkeit, einen verantwortungsvollen Weinkonsum zu fördern, voll und ganz teilt, hat sie die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Mitglieder des Ausschusses, um Unterstützung gebeten, damit der Kompromiss zu Ziffer 11 nicht in seiner jetzigen Fassung angenommen wird, sondern vorher geändert wird, um die Unterscheidung zwischen verantwortungsvollem Konsum und schädlichem Alkoholkonsum einzuführen.